AGB für Anzeigenkunden
1. Anzeigenauftrag
Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift oder über das Internet zum Zweck der Verbreitung.
2. Vertragsschluss
(1) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Angebots durch Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(2) Soweit Werbeagenturen das Angebot für ihren Kunden bestätigen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muß er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(3) Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts (z.B. Banner-, Pop-up-Werbung ...) bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
3. Auftrag Erfüllung
(1) Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) zu erstatten.
4. Daten vom Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) entsprechende Werbemittel 7 Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Liegt mit im Auftrag festgelegten Kampagnenstart kein Banner vor, schaltet der Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) statt dessen einen Default-Banner seiner Wahl. Das Default-Banners wird dem Auftraggeber gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.
(2) Die Pflicht von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) zur Aufbewahrung des Werbemittels endet einen Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
5. Vermittelte Leistungen
Vermittelt der Anbieter Leistungen Dritter, so übernimmt er für die von dem Dritten erbrachte Leistung keine Haftung.
6. Ablehnungsbefugnis
(1) Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) behält sich vor, Werbeaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen bzw. zu sperren,wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder - deren Veröffentlichung für Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.
(2) Insbesondere kann Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden.
7. Rechtegewährleistung
(1) Der Auftraggeber gewährleistet, daß er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner ist Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
8. Gewährleistung von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de)
(1) Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder - durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder - durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder - durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 20 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(2) Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.
(3) Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.
9. Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) bestehen.
10. Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten: Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird.
(2) Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11. Preisliste
(1) Es gilt die im Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet veröffentlichte Preisliste. Für von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muß innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
(2) Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preislisten von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) zu halten. Agenturprovisionen werden nur dann von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) geleistet, wenn eine aktive Vermittlung des Werbetreibenden an das Unternehmen erfolgte und eine entsprechende werbliche Beratung nachweisbar ist. Es gelten die Konditionen der aktuellen Preisliste.
12. Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt, sobald der Banner online ist. Die Rechnung umfasst die Auftragssumme. Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto. Skonto wird nicht gewährt. Der Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
(2) Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen Christian Oerther ( regensburg-bayern.de), auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
13. Auftaggeber Kündigung
Kündigungen von Werbeaufträgen sind möglich bis eine Wochen vor Start der Kampagne und müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) zur Erfüllung eigener Geschäfts- und Werbezwecke von Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) mittels Datenverarbeitung gespeichert. Der Nutzung der Daten zum Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung kann der Auftraggeber jederzeit widersprechen. Wurde im Zusammenhang mit der Speicherung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers auch seine E-Mail-Adresse erfasst, so ist diese gegen eine Nutzung zum Zwecke der E-Mail-Werbung gesichert, es sei denn, dass der Auftraggeber einer solchen Nutzung ausdrücklich zugestimmt hat
15. Schlußbestimmungen
(1) Die Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Christian Oerther ( regensburg-bayern.de) ist Regensburg.
(3) Sofern eine Bestimmung dieser Allgemeiner Geschäftsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.